FAQ Teilverkauf

Welche Immobilien kauft Heimkapital?

  • Heimkapital kauft derzeit ausschließlich Wohnimmobilien in Deutschland. Hier kann es sich sowohl um Häuser als auch Wohnungen handeln. Unter bestimmten Umständen kann die Immobilie einen Gewerbeanteil von bis zu 30% haben.

In welcher Höhe kauft Heimkapital Miteigentumsanteile?

  • Heimkapital kauft einen Miteigentumsanteil von mindestens 100.000€ und maximal 50% des gesamten Immobilienwertes.

Kauft Heimkapital auch vermietete Immobilien?

  • Ja, Heimkapital kauft sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Wohnimmobilien an. Falls die Immobilie einen Gewerbeanteil hat, darf dieser nicht höher als 30% der Immobilie sein.

An welcher Stelle steht das Nießbrauchrecht im Grundbuch?

  • Das Nießbrauchrecht steht an zweiter Stelle im Grundbuch, direkt hinter der eingetragenen Grundschuld.

Ist das Nießbrauchrecht an zweiter Stelle sicher?

  • Ja, mit unserem Sicherungskonzept gewähren wir dem Kunden die bestmögliche Sicherheit: Solange er seinen Nutzungsbeitrag fristgerecht bezahlt, bleibt er weiterhin in der Immobilie wie gewohnt wohnen.
  • Zwar ist das Nießbrauchrecht technisch an zweiter Stelle im Grundbuch hinter der Grundschuld eingetragen, da dies von unseren sehr konservativ arbeitenden Finanzierungspartnern so gefordert wird, jedoch hat sein Nießbrauchrecht faktisch immer Vorrang, solange er seine Nutzungsbeiträge zahlt. Aus der Grundschuld kann nur vollstreckt werden, wenn der Kunde mindestens 6 Monate im Rückstand ist. Dieser Sicherungsmechanismus ist auch Teil des notariellen beurkundeten Vertrages und der Grundschuldbestellungsurkunde.

Was passiert, wenn der Kunde seinen Nutzungsbeitrag nicht bezahlt?

  • Sollte der Kunde seinen Nutzungsbeiträge 3 Monate in Folge nicht gezahlt haben, gewähren wir weitere 3 Monate, um den Rückstand auszugleichen. Erst wenn er diese Frist verstreichen lässt, könnte das Nießbrauchrecht gelöscht und der Gesamtverkauf der Immobilie eingeleitet werden – selbstverständlich würde er in diesem Fall dennoch im Rahmen seines verbleibenden Eigentumsanteil am Erlös beteiligt werden, abzüglich der ausstehenden Nutzungsbeiträge.

Kann die Immobilie nach dem Teilverkauf vermietet werden?

  • Ja, der Kunde ist berechtigt, seine Immobilie zu vermieten oder zu verpachten und dabei 100% der Mieteinnahmen zu behalten. Dazu ist grundsätzlich die Zustimmung von Heimkapital einzuholen. Heimkapital verpflichtet sich zur Zustimmung, sofern der Vermietung eine ortsübliche Vermietung zugrunde liegt.

Anbau / Instandhaltung / Reparaturen / Modernisierung: Was muss der Kunde Heimkapital mitteilen?

  • Gewöhnliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann der Kunde ohne Zustimmung und Mitteilung an Heimkapital vornehmen. Über außergewöhnliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, z.B. An- und Ausbauten muss der Kunde Heimkapital in Textform unterrichten. Zustimmungspflichtig sind nur sonstige Veränderungen und Umgestaltungen sowie wertmindernde Maßnahmen.
  • Heimkapital beteiligt sich nur an energisch sinnvollen Maßnahmen (max. 30.000€); Beispiel: Beim Streichen trägt der Kunde die Kosten selbst und bei einem neuen Dach mit besserer Wärmedämmung beteiligen wir uns an den Kosten zu unserem Eigentumsverhältnis.

Gesetzlich müssen sich alle Eigentümer an den Instandhaltungskosten beteiligen, stimmt das? Wie schafft es HK sich nur mit max. 30.000€ zu beteiligen?

  • Miteigentümervereinbarung ist das geregelt und notariell beglaubigt.

Wer steht als Eigentümer im Grundbuch?

  • Im Grundbuch steht Heimkapital zu x % und der Eigentümer zu x % drin.
  • Heimkapital-Beteiligung max. bis zu 50%, damit der Kunde Haupteigentümer bleibt.

Ist eine monatliche Auszahlung der Beträge für die Kunden möglich?

  • Nein, wir wollen das Produkt für die Kunden so leicht wie möglich gestalten. Zusätzlich ist genau das der Vorteil im Vergleich zur Leibrente, weil der Kunde wirklich alles vom aktuellen Wert der Immobilie bekommt und nicht erstmal eine gewisse Zeit ableben muss, bis es sich gelohnt hat.

Wer macht beim Teilverkauf das Gutachten? Ist das Gutachten nicht zu parteiisch?

  • Das neutrale Verkehrswertgutachten wird von einem unabhängigen, zertifizierten (HypZert) Gutachter erstellt. Wir arbeiten mit den großen Gutachternetzwerken, wie Sprengnetter, Apcon, on-geo, PerschConsult und VALUE zusammen. Der Kunde vereinbart direkt mit einer der Firmen den Gutachter-Termin. Somit kriegt Heimkapital nicht mit welchem Gutachter das Gutachten erstellt wurde.

Wie ist das Prozedere beim Erben? Müssen die Erben den Teil von Heimkapital zurückkaufen?

  • Die Erben haben durch das Vorkaufsrecht immer zwei Optionen.
  • 1. Option: Sie kaufen den Heimkapital Anteil zum aktuellen Marktwert (Gutachter ermittelt dabei wieder den Wert) zurück. Hierbei muss ein Serviceentgelt von 1% an Heimkapital bezahlt werden.
  • 2. Option: Sie wollen die Immobilie nicht übernehmen und müssen Heimkapital nur Bescheid geben, dass die Immobilie komplett verkauft werden soll. Die Erben würden dann ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Hierbei muss ein Serviceentgelt von 3,25% an Heimkapital bezahlt werden. Alle sonstigen Kosten übernimmt Heimkapital.

Wer holt den Energieausweis der Eigentümer oder Heimkapital? Welche zusätzlichen Materialien werden von Heimkapital eingeholt?

  • Den Energieausweis holt der Eigentümer selbst ein und wird vom Kunden an Heimkapital geschickt.
  • Heimkapital benötigt im Laufe des Prozesses eine Eigentümervollmacht mit Ausweiskopie, Einkommensnachweise, bemaßte Grundrisse, Teilungserklärung inkl. Nachträgen und Aufteilungsplan (nur bei Sondereigentum), falls vorhanden Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Versicherungsunterlagen inkl. Zahlungsnachweis und Löschungsbewilligungen für nicht mehr valutierte Grundschulden.

Wie ist der monatlicher Nutzungsbeitrag bei Finanzamt zu betrachten?

  • Ähnlich wie die Miete, somit kann man sie steuerlich nicht absetzen.

Weitere FAQ ́s von unseren Kunden: www.heimkapital.de/hilfe/